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lykos
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 502 Wohnort: Essen/Kettwig
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Verfasst am: 24.11.2009 09:21 Titel: Plea-bargain |
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Hallo!
Da die Rechtsprechung der USA und die der europäischen Länder unterschiedlich ist, darf ich die Frage stellen: was versteht man unter dem Begriff "plea-bargain" jenseits des Ozeans?
Danke schonmal und LG _________________ When the final curtain drops, the only things we truly regret are the things we didn´t do.
C.Cussler |
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ingot
Anmeldungsdatum: 16.06.2007 Beiträge: 1133
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Verfasst am: 24.11.2009 17:28 Titel: plea bargaining |
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Bei einem amerikanischen Strafverfahren liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und es gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung
-- "presumption of innocence" -- , wobei derselbe gemäß dem 5. Verfassungszusatz -- "the fifth amendment" -- jegliche Aussage verweigern darf. "To take the fifth" ist geradezu zu einem geflügelten Wort geworden und bedeutet, dass man von eben diesem Recht Gebrauch macht. Es soll dadurch verhindert werden, dass der Angeklagte unter Druck gesetzt oder gar gefoltert wird.
Ein "plea bargain" ist unter diesen Umständen eine beliebte Abkürzung eines solchen Verfahrens, wobei es zu einer Art von Kuhhandel zwischen
Anklage und Verteidigung kommt. Der Angeklagte bekennt sich in der Regel für schuldig, wofür er eine mildere Strafe zugesprochen bekommt.
Je nach Absprache kommt es dabei zu einer Veränderung der Anklage: Ein schweres Verbrechen wird zu einem weniger schweren Vergehen herabgestuft; die Zahl der Anklagepunkte wird verringert; ein gewisses Strafmaß wird vereinbart. Eine solche Vereinbarung muß in jedem Fall vom Gericht abgesegnet werden.
Der Vorteil für die Strafverfolgung ist eine zügige Erledigung anhängiger Verfahren. Der Angeklagte kommt mit einer leichteren Strafe davon. Wie es dabei mit der Gerechtigkeit aussieht, steht auf einem anderen Blatt. _________________ When the final curtain drops, the applause may be less than thunderous. So what! There is no more need for bows.
Zuletzt bearbeitet von ingot am 26.11.2009 02:51, insgesamt einmal bearbeitet |
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lykos
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 502 Wohnort: Essen/Kettwig
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Verfasst am: 24.11.2009 17:38 Titel: |
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Rudi, du bist einfach nicht zu "toppen" (zu überbieten wäre da, irgendwie, zu wenig).
Eine wunderbare Antwort, eines Rechtsberaters würdig!
Many, many thanks to you. _________________ When the final curtain drops, the only things we truly regret are the things we didn´t do.
C.Cussler |
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ingot
Anmeldungsdatum: 16.06.2007 Beiträge: 1133
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Verfasst am: 24.11.2009 17:53 Titel: |
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 _________________ When the final curtain drops, the applause may be less than thunderous. So what! There is no more need for bows. |
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