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Plea-bargain

 
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lykos



Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 502
Wohnort: Essen/Kettwig

BeitragVerfasst am: 24.11.2009 09:21    Titel: Plea-bargain

Hallo!

Da die Rechtsprechung der USA und die der europäischen Länder unterschiedlich ist, darf ich die Frage stellen: was versteht man unter dem Begriff "plea-bargain" jenseits des Ozeans?

Danke schonmal und LG
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When the final curtain drops, the only things we truly regret are the things we didn´t do.
C.Cussler
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ingot



Anmeldungsdatum: 16.06.2007
Beiträge: 1133

BeitragVerfasst am: 24.11.2009 17:28    Titel: plea bargaining

Bei einem amerikanischen Strafverfahren liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und es gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung
-- "presumption of innocence" -- , wobei derselbe gemäß dem 5. Verfassungszusatz -- "the fifth amendment" -- jegliche Aussage verweigern darf. "To take the fifth" ist geradezu zu einem geflügelten Wort geworden und bedeutet, dass man von eben diesem Recht Gebrauch macht. Es soll dadurch verhindert werden, dass der Angeklagte unter Druck gesetzt oder gar gefoltert wird.
Ein "plea bargain" ist unter diesen Umständen eine beliebte Abkürzung eines solchen Verfahrens, wobei es zu einer Art von Kuhhandel zwischen
Anklage und Verteidigung kommt. Der Angeklagte bekennt sich in der Regel für schuldig, wofür er eine mildere Strafe zugesprochen bekommt.
Je nach Absprache kommt es dabei zu einer Veränderung der Anklage: Ein schweres Verbrechen wird zu einem weniger schweren Vergehen herabgestuft; die Zahl der Anklagepunkte wird verringert; ein gewisses Strafmaß wird vereinbart. Eine solche Vereinbarung muß in jedem Fall vom Gericht abgesegnet werden.
Der Vorteil für die Strafverfolgung ist eine zügige Erledigung anhängiger Verfahren. Der Angeklagte kommt mit einer leichteren Strafe davon. Wie es dabei mit der Gerechtigkeit aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
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When the final curtain drops, the applause may be less than thunderous. So what! There is no more need for bows.


Zuletzt bearbeitet von ingot am 26.11.2009 02:51, insgesamt einmal bearbeitet
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lykos



Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 502
Wohnort: Essen/Kettwig

BeitragVerfasst am: 24.11.2009 17:38    Titel:

Rudi, du bist einfach nicht zu "toppen" (zu überbieten wäre da, irgendwie, zu wenig). Very Happy Very Happy
Eine wunderbare Antwort, eines Rechtsberaters würdig!

Many, many thanks to you.
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C.Cussler
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ingot



Anmeldungsdatum: 16.06.2007
Beiträge: 1133

BeitragVerfasst am: 24.11.2009 17:53    Titel:

Embarassed
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